Gemäß VDI 2052:
in Verbindung mit DIN EN 13779 und DIN 18869 Dunstabzugshauben in einer gewerblichen Küche müssen an allen Seiten mindestens 30 cm Überstand über den Kochgeräten aufweisen. Sollten Geräte mit Türöffnung vorgesehen sein, so ist an der Türseite mindestens der zweifache Überstand, also mindestens 60 cm einzuplanen.